Grenzen

Selbsthilfe

Grenzen der Selbsthilfe bei einem Trauma

Nur etwa ein Drittel der Betroffenen nach einer Katastrophe von mittlerem Schweregrad benötigt eine Psychotherapie, keineswegs die Gesamtheit aller Betroffenen. Für ein weiteres Drittel ist eine psychotraumatologische Fachberatung zu empfehlen. Noch ein Drittel überwindet den traumatischen Einfluss ohne fachliche Hilfe. Nicht immer und überall stehen kompetente Fachleute zur Verfügung. Und – das muss realistisch gesehen werden – nicht jeder Betroffene überwindet die Schwelle, die der Kontakt zum Therapeuten oder Traumahelfer für manchen noch immer bedeutet. Auch wenn sie nicht zu einer vollen Heilung verhilft, kann Selbsthilfe manches verbessern. Sie ist jedoch keine Alternative zu einer fachlich fundierten Traumatherapie oder psychotraumatologischen Fachberatung.

Psychologische Selbsthilfe hat, genau wie bei medizinischen Maßnahmen, ihre Grenzen. Dann sind wir auf andere angewiesen, die außen stehen und einen besseren Überblick haben als wir selbst. Wenn zu fundierten Fachkenntnissen in Psychotraumatologie noch das sichere Gefühl hinzukommt, sich auf diese Beraterin oder diesen Therapeuten verlassen zu können, dann haben Sie die richtige Frau oder den richtigen Mann gefunden, der Ihnen weiter heraus helfen kann aus der „Traumafalle“.

Woran erkennen Sie, dass fachliche Hilfe notwendig ist?

Die allgemeine Regel lautet: Wenn in den ersten Tagen und Wochen nach dem Geschehen eine relative Beruhigung ausbleibt, der Zustand panischer Erregung also anhält; wenn körperliche und/oder seelische Beschwerden fortbestehen, die Sie vor den Ereignissen nicht kannten oder solche, die sich seither verstärkt haben.

Prüfen Sie, wieweit die Beschwerden aus dem psychotraumatischen Belastungssyndrom auf Sie zutreffen. Wenn diese Beschwerden mehr als einen Monat nach dem Vorfall anhalten, ist auch dies ein Grund, sich nach fachlicher Hilfe umzusehen.

Einnahme von Medikamenten

In der ersten Zeit nach dem Trauma kann es notwendig und nützlich sein, sich Beruhigungsmittel oder Schlafmittel verschreiben zu lassen, um aus der Erregungsspirale herauszufinden. Zusammen mit den hier empfohlenen Übungen zur Beruhigung und Distanzierung oder mit Ihren eigenen, bewährten Mitteln kann sich die Wirkung der Medikamente noch verbessern.

Sprechen Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin ab. Manchmal ist es angebracht, auch eine Psychotherapie durch Vergabe von Medikamenten zu begleiten. Eine ausschließliche Behandlung durch Psychopharmaka sollte hingegen eher skeptisch gesehen werden, da eine Abhängigkeit von den Medikamenten entstehen kann. .

Treten, wenn die Medikamente abgesetzt werden, die Beschwerden wieder auf, dann sollten Sie sich unbedingt nach einer Fachkraft für psychotraumatologische Fachberatung oder Traumatherapie umsehen

Eine Ausnahme sind Personen, die bereits vor dem traumatischen Ereignis an einer psychiatrischen oder psychosomatischen Störung litten, welche mit Medikamenten behandelt wurde. Nehmen Sie in diesem Falle unbedingt Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin auf und besprechen mit ihm oder ihr, wie die Behandlung unter den neu hinzu gekommenen Umständen fortzuführen ist. Das Gleiche gilt für Personen, die sich wegen einer körperlichen Erkrankung in ärztlicher Behandlung befinden.

Therapie: Wann und wie lange?

Für die Psychotherapie kann als „Faustregel“ gelten: Je früher sie nach dem traumatischen Vorfall in Angriff genommen wird, desto kürzer dauert sie. Je länger der Vorfall zeitlich zurückliegt, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Trauma bereits verfestigt hat. Um so längere Zeit kann auch die Behandlung in Anspruch nehmen.

In einer wissenschaftlichen Untersuchung hat sich gezeigt, dass mit einem Verfahren, das sich mit seinem Kürzel MPTT nennt (für: Mehrdimensionale Psychodynamische Traumatherapie) innerhalb von 10 Sitzungen die Risikogruppe unter den Opfern von krimineller Gewalt erfolgreich behandelt werden kann, ebenso bei Unfällen. Der Vorfall lag in der Untersuchung zwischen 14 Tagen bis zu maximal 3 Monaten zurück. Manchmal dauert die Trauma-Akuttherapie auch 20 bis 25 Sitzungen. Mit 20 bis hin zu 50 Sitzungen MPTT ist zu rechnen, wenn das traumatische Ereignis bereits über ein Jahr zurückliegt und im Erwachsenenalter vorfiel. Bei Kindheitstraumen kann nach der MPTT eine Behandlungsdauer notwendig werden, die nach den Richtlinien für Psychotherapie in der Bundesrepublik der Zeitdauer für „Analytische Psychotherapie“ entspricht: zwischen 80 und 240 Sitzungen.

Manchmal kann ein noch höherer Zeitaufwand notwendig sein, wenn zum Beispiel in einer psychoanalytischen Behandlung schwere und wiederholte Traumatisierungen aufgearbeitet werden müssen. Selbst ein solcher Aufwand erscheint aber gering, gemessen an den verheerenden Folgen, die unbehandelte, langfristig bestehende Traumata in einem menschlichen Lebenslauf anrichten können.

Die therapeutischen Grundsätze der MPTT liegen auch dieser Informationsschrift zugrunde. Von daher sind Therapeutinnen oder Therapeuten, welche dieses Therapieverfahren beherrschen, in der Lage, Ihre bisherigen Bemühungen um Selbsthilfe durch die MPTT-Kurzform mit ungefähr 10 Sitzungen zu ergänzen (durch die MPTT-Variante Trauma-Akuttherapie).

Nach den in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig gültigen Richtlinien werden zwei Hauptformen der Psychotherapie angeboten: Tiefenpsychologie bzw. Psychoanalyse und Verhaltenstherapie. MPTT ist ein tiefenpsychologisches Verfahren, enthält aber auch Elemente aus der Verhaltenstherapie und der „imaginativen“ Psychotherapie. Hier ist insbesondere die „Psychodynamisch-Imaginative Traumatherapie“ (PITT) zu nennen. Übungen wie die „Bildschirmtechnik“ entstammen dieser therapeutischen Tradition und wurden hier vielfältig weiterentwickelt.

Ein Beitrag der Verhaltenstherapie zur Traumatherapie ist das „Konfrontationsverfahren“. Die Patientinnen und Patienten werden hier schrittweise wieder an die traumatische Situation herangeführt, entweder auch räumlich dort, wo die Katastrophe stattfand oder in ihrer Vorstellung. Dieses Verfahren wird so lange durchgeführt, bis die Angst abnimmt und man sich an das Trauma „gewöhnt“ hat. Ein anderer Beitrag der Verhaltenstherapie ist das „Stress-Impfungs-Training“. Hier lernen Traumapatienten, sich auf Situationen, in denen die traumatischen Ängste wieder auftreten können, rechtzeitig einzustellen. Sie lernen Methoden der Stressbewältigung, die ebenfalls Ähnlichkeit mit einigen Übungen aus dieser Informationsschrift aufweisen, wie zum Beispiel mit der Übung zur Muskelentspannung.

Was sind therapeutische Verfahren und Techniken?

Man unterscheidet in der Psychotherapie zwischen „Verfahren“ und „Techniken“. Psychotherapeutische Verfahren sind die Verhaltenstherapie und die psychodynamischen (tiefenpsychologisch-psychoanalytischen) Ansätze. Innerhalb eines Verfahrens können verschiedene Techniken eingesetzt werden, die ähnlich wirken wie die einzelnen Übungen in dieser Informationsschrift.

Eine Technik der Traumatherapie ist die sogenannte „Augenbewegungstherapie“ (EMDR). Ihre Wirkungsweise ist gegenwärtig noch nicht geklärt, beruht möglicherweise aber auf einer Zusammenführung der Hirnhemisphären, also auf ähnlichen Grundsätzen, wie sie in Neue Wege aus dem Trauma beschrieben werden. Die Technik ist scheinbar leicht zu erlernen und zu handhaben.

Der Therapeut bewegt seinen Finger vor den Augen des Patienten rhythmisch hin und her und der Patient folgt ihm mit den Augen. Diese Technik ist aber nur vertretbar, wenn sie in ein traumatherapeutisches Verfahren einbezogen wird, zum Beispiel in das Stress-Impfungs-Training oder in einen tiefenpsychologischen Ansatz. Die MPTT enthält in ihrem Manual genaue Anweisungen, wie die „Augenbewegungstherapie“ (EMDR) eingesetzt werden kann, auch Hinweise, wie sich eine Gefährdung der Patienten dabei vermeiden lässt.

Zur Wahl von Psychotherapeuten

Vergewissern Sie sich, dass Ihre Psychotherapeutin oder Ihr Psychotherapeut ein traumatherapeutisches Verfahren beherrschen und dass sie nicht nur eine „Technik“ anwenden. Vergewissern Sie sich andererseits, dass er oder sie mit den modernen Verfahren und Techniken der Traumatherapie vertraut ist und sich hierin möglichst auch weitergebildet hat.

Materielle Hilfe und Unterstützung

Für Opfer von Gewaltverbrechen gilt in Deutschland das Opfer-Entschädigungsgesetz (OEG), das in NRW Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vom örtlichen Versorgungsamt durchgeführt wird. Eine private Hilfsorganisation etwa ist der Weiße Ring, der ebenfalls in den meisten Regionen vertreten ist. Der LVR oder LWL kann dem Opfer finanzielle Entschädigung in Form einer Rente zukommen lassen. Schmerzensgeld und die Erstattung von Sachschäden sehen die Rechtsregeln nicht vor. Der LVR oder LWL spricht jedoch die Anspruchsberechtigung des Opfers auf medizinische Versorgung oder auch auf Berentung aus. Von daher kann es sehr wichtig sein, beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung als Gewaltopfer zu stellen. Die privaten Hilfsorganisationen gewähren manchmal materielle Unterstützung, um eine akute Notlage zu überbrücken. Informieren Sie sich bei Ihrem Versorgungsamt über die näheren Möglichkeiten vor Ort.

Bezüglich der Versorgungsämter sind lange Bearbeitungszeiten auf vielfältige Kritik gestoßen. Man hat von einer Retraumatisierung der Opfer gesprochen. Andererseits ist es verständlich, dass manche Fragen, wie zum Beispiel die Entscheidung über eine Rente, sorgfältig geprüft werden müssen. Das sollte aber nicht dazu führen, dass eine notwendige traumatherapeutische Behandlung erst ausgeführt werden kann, wenn die Anspruchsberechtigung des Opfers juristisch entschieden wurde. Im Rahmen des Kölner Opferhilfe Modells hat sich in Nordrhein-Westfalen inzwischen bisweilen die Praxis durchgesetzt, eine Trauma-Akuttherapie auch schon vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens zu unterstützen. Es wäre auch wirklich paradox, wenn eine Institution, die unter anderem für Rentenfragen zuständig ist, notwendige Behandlungen so lange verzögern würde, bis ein Dauerleiden wahrscheinlich wird.


Für medizinische und psychologische Versorgungsleistungen bei beruflichen Unfällen sind in Deutschland die Berufsgenossenschaften zuständig. Sie sind darüber hinaus auch Träger von Rentenansprüchen. In Deutschland sind manche Berufsgenossenschaften aufgeschlossen für Fragen einer Trauma-Akuttherapie und Frühhilfe für Betroffene. So arbeitet das Deutsche Institut für Psychotraumatologie e.V. zum Beispiel mit der Berufsgenossenschaft Verwaltung bei der Direkthilfe für überfallene Bankmitarbeiter zusammen. Die vorbeugende Frühintervention selbst wird getragen von der R + V Versicherung. Durch frühe und effektive Hilfe für Traumaopfer lassen sich langfristige Störungen vermeiden unter der Voraussetzung, dass fachlich kompetente, wissenschaftlich erprobte Hilfsmassnahmen rechtzeitig verfügbar sind.

Als Beispiel für unbürokratische Maßnahmen nach einer Großkatastrophe kann die Deutsche Bahn AG nach den Unfällen von Eschede und Brühl genannt werden. Zum einen wurde ein Fond eingerichtet, um finanzielle Notlagen der Opfer zu überbrücken. Zum anderen wurde das Deutsche Institut für Psychotraumatologie e.V. beauftragt, psychologische Hilfe anzubieten. Etwa die Hälfte aller Betroffenen machte von dem Angebot Gebrauch. Zwei Mitarbeiter des DIPT suchten die Betroffenen an ihrem Wohnort auf, führten Traumadiagnostik durch und leiteten in Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Dienst der Deutschen Bahn AG auf dieser Grundlage Maßnahmen ein, um negative Langzeitfolgen nach Möglichkeit zu verhindern. Mit alledem kann natürlich nicht das ungeheure Leid aus der Welt geschafft werden, welches das Zugunglück verursacht hat.

Es handelt sich jedoch um eine Geste der Anerkennung und Fürsorge, die als solche ganz allgemein für die Überwindung eines Traumas wichtig ist. Ein von Misstrauen getragener, bürokratisch-verschleppender Umgang mit den Opfern hat sich in unseren Untersuchungen als ein Faktor erwiesen, der nicht selten „das Fass zum Überlaufen bringt“.

Gefühle von Missachtung und Nicht-Anerkennung können unsere Kraft zur Erholung vom Trauma und zur Selbstheilung nachhaltig lähmen. Betroffene, die von sich aus gute Chancen hätten, sich spontan vom Trauma zu erholen, können so zu Risikopatienten für Trauma-Langzeitfolgen werden.

Ein schwieriges Kapitel ist die Frage einer Entschädigung auch für psychische Traumatisierung durch die Unfall-Haftpflichtversicherung des Verursachers bei Verkehrsunfällen. In letzter Zeit sind hier einige positive Veränderungen zu bemerken, die zumindest teilweise auf die um sich greifende Aufklärung der Öffentlichkeit zurückzuführen sind. In der Vergangenheit waren manche vom Gericht bestellte Gutachter weder willens noch in der Lage, psychotraumatische Schäden fachlich angemessen zu berücksichtigen.

Bei Fragen der Glaubhaftigkeit wurden die Opfer nach Kriterien beurteilt, die für normale Gedächtnisleistungen gelten, nicht aber für diese Gruppe von Zeugen, die nicht selten unter Erinnerungslücken leidet. Ein zentrales Glaubhaftigkeits-Kriterium wie „Kohärenz der Zeugenaussage“ können viele Opfer gar nicht erfüllen. In Gutachten wird es jedoch nicht selten als Maßstab angelegt. Was eigentlich ein Beleg für Traumatisierung ist und damit für die Wahrheit der Aussage, wird leicht auf das Konto „mangelnde Glaubhaftigkeit“ gebucht. Erst in jüngster Zeit werden Anstrengungen unternommen, um der besonderen Lage traumatisierter Zeugen auch in gerichtlichen Verfahren gerecht zu werden (vgl. dazu v. Hinckeldey & Fischer, 2001, Psychotraumatologie der Gedächtsnisleistung, Ernst Reinhardt UTB).

Vorsicht! Gefährdungshinweis

Diese Informationsschrift eignet sich nicht im ganzen als Arbeitsgrundlage für eine Trauma-Selbsthilfegruppe. Verwenden Sie insbesondere die Übungen für sich und zusammen mit eng vertrauten Personen, die nicht vom gleichen Ereignis betroffen sind. Wenn die Übungen aus Neue Wege aus dem Trauma in einer Gruppe ausprobiert werden, sollte unbedingt ein fachlich gut ausgebildeter Therapeut oder Berater die Gruppe leiten. Wenn Sie an sogenannten Debriefing-Gruppen teilnehmen, sollten sich diese Gruppen ebenfalls im wesentlichen auf Informationsaustausch und gegenseitige praktische Hilfe beschränken.

Der Ausdruck „Debriefing“ stammt ursprünglich aus der Sprache von Militärs und bedeutet dort „Einsatz-Nachbesprechung oder Einsatz-Nachbereitung“. Bei Traumaerfahrungen ist jedoch ein psychologisches „Debriefing“ gemeint, das der Amerikaner Mitchell entwickelt hat. Es besitzt interessante Aspekte und wird von vielen Gruppenmitgliedern nach einer schwer belastenden Erfahrung begrüßt. In seiner klassischen Form weist es jedoch eine problematische empirische Ergebnislage gerade bei den sogenannten Risikopersonen für negative Langzeitfolgen auf. Es handelt sich um Traumabearbeitung bzw. –vorbeugung in einer Gruppe, die einen 7-stufigen Prozess durchläuft.

Ab Stufe 4 soll dann auch gefühlsmäßig sehr direkt und offen über die belastenden Erfahrungen gesprochen werden. Hier besteht die Gefahr, dass gerade die am schwersten belasteten Gruppenmitglieder überfordert und erneut von ihrer eigenen Erinnerung überflutet werden. Möglicherweise erklärt sich so der bisherige Misserfolg dieses Verfahrens bei der Verhinderung negativer Langzeitfolgen. Die gefühlsmäßig intensive Beschäftigung mit dem Trauma, wie sie auf den fortgeschrittenen Stufen dieses Gruppenverfahrens vorgesehen ist, scheint gerade die am schwersten belasteten Gruppenmitglieder zu überfordern. Ihre gefühlsmäßige Belastung kann noch verstärkt und ihre vielleicht erst mühsam errungene Distanz zum Geschehen wieder durchbrochen werden. Das „Debriefing“ in seiner ursprünglichen Form kann daher nicht uneingeschränkt empfohlen werden. Soweit sich die Debriefing-Gruppe auf sachliche Information und praktische Hilfen beschränkt, scheint sie weniger problematisch zu sein. Vergewissern Sie sich gegebenenfalls, dass Ihr „Debriefer“ mit den neueren Forschungsergebnissen vertraut ist und dass er sich entsprechend weitergebildet hat. Eine Zusammenfassung von Forschungsergebnissen zum Debriefing finden Sie in dem Beitrag von Karin Clemens „Debriefing – werden die Opfer geschädigt?“ In: Psychotraumatologie, 2000.


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